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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma VENDOR (Stand 01.02.2018)

 

 

1. Allgemein

Alle Lieferungen und Leistungen (inklusive Werkvertragsleistungen) von VENDOR, auch im Rahmen des Onlineshops www.vendor.at erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners keine Anwendung. Aufgrund der schnellen Entwicklung, sowie einer zunehmenden rechtlichen Regulierung durch Gesetze, Verordnungen und Richtlinien der EU ist VENDOR berechtigt, diese AGB der Entwicklung des Rechtes, sowie der technischen Entwicklung bzw. sonstigen Neuerungen in notwendigem Umfang anzupassen. Änderungen der AGB gelten uneingeschränkt für alle, ab Aushang in den Geschäftslokalen bzw. Veröffentlichung auf der Homepage. Für bereits abgeschlossene Rechtsgeschäfte gelten derartige Veränderungen im technisch und rechtlich möglichen Umfang  und  berechtigen  den Kunden nicht zu einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages. Die Verpflichtungen von VENDOR aus einem abgeschlossenen Rechtsgeschäft richten sich ausschließlich nach Umfang und Inhalt eines von VENDOR angenommenen Auftrages nach Maßgabe der ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen AGB. Wiederverkäufer verpflichten sich gegenüber VENDOR, die in den AGB übernommenen Verpflichtungen ihren Kunden aufzuerlegen und sind verpflichtet, VENDOR für Schäden aus einer Verletzung dieser Verpflichtung schad- und klaglos zu halten.
 
 

2. Vertragsabschluss

Die Präsentation der Produkte auf www.vendor.at stellt kein verbindliches Angebot an den Kunden dar, sondern entspricht einer unverbindlichen Onlinepreisliste. Die auf www.vendor.at abgebildeten Produktfotos haben ausschließlich Symbolcharakter. Etwaige Herstellerlinks bzw. Produktdatenblätter dienen als unverbindliche, weiterführende Information für die Online-Besucher. Die Absendung einer Online-Bestellung durch den Kunden gilt lediglich als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Der Inhalt dieses Angebotes kann ausschließlich aus den im Online-Warenkorb von VENDOR enthaltenen Waren und Dienstleistungen sowie die beim Absenden der Online-Bestellung auf www.vendor.at angeführten Konditionen (Versandart, Zahlungsart) bestehen. Nach Eingang der Online-Bestellung erhält der Kunde eine automatisierte E-Mail seitens VENDOR, die den Eingang der Bestellung bei VENDOR bestätigt und die wesentlichen Informationen enthält (Eingangsbestätigung). Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Kunden durch VENDOR dar, sondern dient lediglich der Benachrichtigung des Kunden über den Eingang der Bestellung bei VENDOR. Unabhängig davon, ob das online-bestellte Produkt in den Lagerbeständen von VENDOR verfügbar oder nicht verfügbar ist, erhält der Kunde - nach Bearbeitung der Bestellung - eine weitere E-Mail Nachricht (Auftragsbestätigung), mit welcher der Auftrag bestätigt wird. In diesem Fall kommt daher mit Zustellung dieser E-Mail (Auftragsbestätigung) beim Kunden der Kaufvertrag endgültig zustande. Bei Online-Bestellungen mit der Zahlungsart „Vorauszahlung per Banküberweisung“ erhält der Kunde von VENDOR eine Reservierungsbestätigung mit Angabe der Bankverbindung von VENDOR, auf welche die Vorauszahlung durch den Kunden zu leisten ist. Der Kaufvertrag kommt spätestens mit Eingang des Geldes auf dem Bankkonto von VENDOR zustande. Sollte binnen 7 Werktagen ab Bestellung keine Leistung der Vorauszahlung durch den Kunden erfolgen, behält sich VENDOR das Recht vor, die Bestellung mangels Vorauszahlungseingang zu stornieren und die Waren für andere Kunden freizugeben. Bei Versand der Waren wird dem Kunden eine weitere E-Mail übermittelt (Versandbestätigung). Diese E-Mail  enthält  auch eine  Kopie der Rechnung im PDF-Format sowie die für eventuelle Sendungsverfolgung notwendigen Paketdaten und Kontaktmöglichkeit mit dem Frachtführer.
 
Reserviert der Kunde Ware zur Abholung in dem Geschäftslokal von VENDOR, so wird die Ware für drei Werktage unverbindlich hinterlegt. Als Bestätigung, dass die Ware hinterlegt wurde, erhält der Kunde eine Reservierungsbestätigung in geeigneter Form, welche die Informationen über die Verfügbarkeit enthält. Diese Reservierungsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrags mit VENDOR dar, sondern dient lediglich als Benachrichtigung, dass die Ware verfügbar ist. Wird die Ware nicht binnen drei Werktagen ab Benachrichtigung über die Verfügbarkeit der Waren abgeholt, erlischt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigung. Bei Online-Reservierungen mit Abholung der Waren im Geschäftslokal von VENDOR kommt ein Vertrag daher erst bei Übergabe der Waren und Bezahlung des Kaufpreises im Geschäftslokal von VENDOR zustande. Angebote von VENDOR sind vorbehaltlich offensichtlicher und erkennbarer Irrtümer hinsichtlich der Preise und Mengen für eine 14-tägige Angebotsfrist verbindlich, darüber hinaus unverbindlich. VENDOR bemüht sich angegebene Lieferfristen einzuhalten, zum Rücktritt berechtigt den Kunden jedoch nur die Überschreitung einer auf dem Auftrag schriftlich fixierten Lieferfrist oder eine trotz Nachfristsetzung mehr als 14-tägige Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist. Bei einem Reparaturauftrag hat der Kunde das Reparaturgut zum vorgesehenen Termin abzuholen. Erfolgt die Abholung trotz Aufforderung mit angemessener Frist nicht, geht das Reparaturgut in unser Eigentum über. Der Kunde hat den uns durch die Nichtabholung entstandenen Schaden sowie die Lagergebühren zu ersetzten. Bei Nichtabholung betreffend auf Bestellung angefertigter oder sonst beigeschaffter, bestellter Waren sowie Waren welche hinterlegt oder zur Reparatur übernommen wurden ist VENDOR berechtigt, die betroffenen Gegenstände nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten ab Auftragserteilung aber mindestens 3 Monate ab Bereithalten zur Abholung anderwärtig zu verwenden oder zu entsorgen. Dieses Recht hat keine Auswirkung auf den Bestand der Rechnungsforderung, die die Anfertigung, Bestellung, Reparatur oder Beischaffung der Ware zum Gegenstand hat. Es besteht kein allgemeines Rücktrittsrecht des Kunden von angenommenen Aufträgen. Beim Rücktritt vom Vertrag unmittelbar nach Auftragserteilung gilt eine Stornogebühr von 10% der Nettoauftragssumme zuzüglich Umsatzsteuer als vereinbart. Bei Rücktritt nach Beschaffung der zur Auftragsdurchführung notwendigen Hard- bzw. Softwarekomponenten durch VENDOR im Ausmaß von 20% der Nettoauftragssumme zuzüglich Umsatzsteuer. Bei Rücktritt des Kunden nach Konfiguration der von VENDOR beschafften Hard- bzw. Softwarekomponenten im Ausmaß von 30% der Nettoauftragssumme zuzüglich Umsatzsteuer. Ein richterliches Mäßigungsrecht hinsichtlich der Stornogebühr wird soweit gesetzlich möglich einvernehmlich ausgeschlossen. Beim Schalterverkauf im Geschäftslokal von VENDOR, unabhängig davon, ob die Waren vorher reserviert, lagernd oder bei einem Mitarbeiter von VENDOR bestellt wurden, kommt ein Kaufvertrag durch Übergabe der Waren und Bezahlung des Kaufpreises zustande.
 
 

3. Leistungsumfang

VENDOR liefert Hard- und Software in Erfüllung von Kaufverträgen, die als Barverkauf bzw. auf Rechnung oder durch Auftragserteilung aufgrund eines von VENDOR gelegten Angebotes oder im Wege des Fernabsatzes zustande kommen. Sofern gegen gesonderte Berechnung die Installation, Prüfung der Kompatibilität oder Einschulung Gegenstand des Auftrages ist, handelt es sich bei diesen Leistungen um Nebenleistungen des Kaufvertrages. VENDOR liefert ausschließlich Standardsoftware, bei der eine Anpassung an persönliche oder betriebliche Erfordernisse des Kunden nicht erfolgt. Über gesonderten Auftrag führt VENDOR auch Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Hardware durch, nicht jedoch die Anpassung installierter Software an geänderte Verhältnisse, Kundenwünsche oder technische Veränderungen. Umfasst die Bestellung des Kunden Hard- oder Software bzw. Dienstleistungen, welche mit beigestellter Hard- oder Software kombiniert oder in ihr erbracht werden soll, so erfolgt ohne ausdrücklichen und genau definiertem kostenpflichtigen Auftrag durch den Kunden keine Überprüfung der Kompatibilität zwischen der bei VENDOR bestellten und gelieferten Hard- und Software bzw. Dienstleistung mit den beigestellten Komponenten. Ohne derartige kostenpflichtige Überprüfung durch VENDOR wird für die Kompatibilität im eben angeführten Sinne auch keine wie immer geartete Haftung übernommen. Software darf nur soweit dies technisch zwingen notwendig ist, für Zwecke der Datensicherung und Installation kopiert werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass alle Ausdrucksformen der gelieferten Software einschließlich des Maschinencodes und des Materials zur Entwicklung der Software dem jeweiligen Lizenzrecht des Herstellers unterliegt. Der Kunde verpflichtet sich, VENDOR hinsichtlich jeder Inanspruchnahme zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Art aus einer Verletzung dieser Nutzungsbeschränkungen schad- und klaglos zu halten.
 
 

4. Veröffentlichung technischer Daten

Die von uns veröffentlichten technischen Daten stammen von den betreffenden Herstellern bzw. Lieferanten. Wir können daher keinerlei wie immer geartet Haftung für die Vollständigkeit bzw. Richtigkeit der genannten Daten übernehmen.

 

5. Registrierung von Kunden und Kundenkonten

Eine Online-Bestellmöglichkeit besteht nur nach vollständiger Eingabe des Logins und Passwortes. Bei der Erstbestellung ist eine Registrierung als „neuer Kunde“ erforderlich. Für weitere Bestellungen genügt die Eingabe des vom Benutzer bei der Erstregistrierung festgelegten Logins und Passwortes. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass er über die von ihm angegebene E-Mail Adresse erreichbar ist und die reibungslose Kommunikation im Zusammenhang mit der Bestellung über E-Mail funktioniert. Weiters hat der Kunde sein Kundenpasswort vor dem Missbrauch durch Dritte zu sichern und darf dieses nicht an Dritte weitergeben. Der Kunde haftet für Missbruch seiner Daten durch Dritte.

 

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise für Verkauf, Lieferung und Dienstleistungen, welcher Art auch immer, welche in Prospekten, Preislisten oder anderen Werbeunterlagen von VENDOR angeführt sind, beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Preisangaben auf individuell erstellten Angeboten bzw. Kostenvoranschlägen können ohne Umsatzsteuer erfolgen. Zu sämtlichen angeführten Preisen werden allfällige Versandkosten für die Lieferung von VENDOR hinzugerechnet. Soweit es sich beim Kunden um einen Wiederverkäufer handelt, tritt dieser schon jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegen den dritten Käufer im Umfang der Forderung von VENDOR aus der Lieferung an den Kunden ab. Alle im Onlineshop www.vendor.at angegebenen Preise enthalten die gesetzlich festgesetzte Umsatzsteuer. Alle Preise verstehen sich weiters ab Loosdorf inklusive ausreichender und fachgerechter Verpackung und zuzüglich sämtlicher anfallender Versand- und eventueller Nachnahmekosten. In Werbematerialien und im Webshop publizierte Preise sind unverbindlich und erlangen erst mit einer Auftragsbestätigung durch VENDOR Rechtsverbindlichkeit. Die Bezahlung seitens des Kunden kann durch Barzahlung, Nachnahme oder Vorauszahlung auf das Bankkonto von VENDOR erfolgen. Die Details zur Abwicklung der jeweiligen Zahlungsart werden vor Bestellabschluss online eingeblendet. Bei Bestellungen gegen Vorauszahlung erfolgt der Versand erst nach vollständigem Geldeingang bei VENDOR. 

 

7. Lieferung und Transportschäden

Sind in ein und derselben Bestellung Waren mit unterschiedlicher Verfügbarkeit enthalten, erfolgt der Versand erst, wenn sämtliche Produkte der Bestellung verfügbar sind, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. VENDOR behält sich jedoch das Recht vor, auch Teillieferungen vorzunehmen.

Die Lieferung erfolgt ausnahmslos aus Loosdorf (im Onlineshop gekennzeichnet mit „Versand“) an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift. Für die Lieferung ist VENDOR die Wahl eines geeigneten Frachtführers freigestellt. Angegebene Liefertermine gelten als unverbindliche Information unter Vorbehalt der Selbstbelieferung, sofern VENDOR von Dritten gefertigte Komponenten liefert.

Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Bestellers passt oder weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Kosten für den erfolglosen Anlieferungsversuch.

Sollte eine Lieferung vereinbart sein und vom Besteller die Annahme einer Sendung verweigert werden, wird der Kunde mit den gesamten Versandspesen, gegebenenfalls Nachnahmegebühren, Rücksendespesen und einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 16,- inkl. 20% Umsatzsteuer belastet.

Bei Lieferung durch Post, Bahn oder Spedition gilt die Lieferfrist durch VENDOR bei Übergabe der Ware an eines der genannten Transportunternehmen zwecks Auslieferung an den Kunden als gewahrt.
Gefahr für Verlust, Beschädigung und Untergang der Ware geht mit Übergabe an eines der genannten Transportunternehmen auf den Kunden über. VENDOR ist bis zur ausdrücklichen Untersagung durch den Kunden berechtigt, diesen mittels Post oder E-mail über Produktneuheiten und technische Entwicklungen zu informieren.
 
Der Kunde ist verpflichtet, erhaltene Waren auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und Lieferfehler unverzüglich zu beanstanden. Von VENDOR gelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen sind für „Standardanwendungen“ konzipiert. Verwendung in technisch, wirtschaftlich oder sicherheitstechnisch hochsensiblen Bereichen (z.B. Bank- Versicherungswesen, Forschung, Kernkraft, Luftfahrt, Steuerung von mechanischen oder elektronischen Geräten bzw. Maschinen u.Ä.) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und VENDOR.

 
 

8. Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen in das EU-Gemeinschaftsgebiet
nach  Art 7 UstG 1994

VENDOR bietet die Möglichkeit steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen in das übrige EU-Gemeinschaftsgebiet nach Art. 7 UStG 1994. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich per Versand aus Loosdorf bzw. mittels eines von VENDOR beauftragten Frachtführers. Die Versandaufträge werden per Bankvorausüberweisung seitens des Kunden abgewickelt. Bereits abgeschlossene Transaktionen mit ausländischen Kunden inkl. der österreichischen Umsatzsteuer unterliegen keinen nachträglichen Änderungen durch Gutschriften oder ähnliche Korrekturbuchungen im Bezug auf die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer.

Generelle Anforderungen von VENDOR an den Antragsteller:
      - Gründung der Firma vor dem Jahr 2002
      - Kein Wechsel der Geschäftsführung oder Besitzverhältnisse innerhalb der letzten 12 Monate
      - Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
      - Mehr als 1 Million Euro Jahresumsatz im Schnitt der letzten drei Jahre
      - Belieferung ausschließlich per Versand an eine im übrigen EU-Gemeinschaftsgebiet angesiedelte Lieferadresse

Bei Nichterfüllung nur eines der Kriterien erfolgt ausnahmslos keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an den Antragsteller - notwendige Unterlagen:
      - Komplett ausgefüllte Firmenkundenregistrierung
      - Gewerbeschein
      - Aktueller Firmenbuchauszug
      - UID-Nummer (Umsatzsteueridentifikationsnummer)
      - Unbedenklichkeitserklärung des lokalen Finanzamtes
      - Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache vorliegen, sind inkl. beglaubigter Übersetzung einzureichen

Nach Erhalt der oben angeführten Dokumente, wird die UID-Nummer beim österreichischen Finanzministerium geprüft. Erst nach wirksamer Zustellung des positiven Bescheides (Bestätigung der Gültigkeit der ausländischen Umsatzsteueridentifikationsnummer im Stufe 2-Verfahren) ist grundsätzlich eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung per Versand möglich. Bei Versand müssen sowohl die Rechnungs- als auch die Lieferadresse im übrigen EU-Gemeinschaftsgebiet angesiedelt sein. In diesem Fall werden die Frachtpapiere des Spediteurs bzw. der Abliefernachweis des beauftragten Paketdienstes als Buchnachweis anerkannt. Es kann ausnahmslos keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erfolgen, wenn zwar die Rechnungsadresse im übrigen EU-Gemeinschaftsgebiet ist, die Lieferadresse jedoch in Österreich liegt, da in diesem Fall der notwendige Buchnachweis nicht erbracht werden kann. VENDOR haftet dem österreichischen Finanzamt gegenüber für die Verrechnung der Umsatzsteuer und behält sich daher das Recht vor, steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen auch bei Erfüllung aller oben angeführter Kriterien, dem Antragsteller gegenüber ohne Angabe von Gründen zu verweigern.


 

9. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma VENDOR. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist VENDOR berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzuverlangen. Der Käufer ist in diesem Falle zur Herausgabe verpflichtet. Der Kunde hat unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren mit größter Sorgfalt zu verwahren und ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadenrisiken zu sichern und zu versichern. Allfällige Ansprüche aus den Versicherungsverträgen gelten bereits mit Abschluss des Liefervertrages an VENDOR als abgetreten, der Kunde verpflichtet sich, VENDOR aus einer Verletzung der Sicherungs- und Versicherungspflicht schad- und klaglos zu halten. Bei unter diesen Umständen zurückverlangter  Waren werden von VENDOR eine Bearbeitungsgebühr von € 29,00, Verzugszinsen in Höhe von 10% sowie gegebenenfalls ein Wertersatz durch Alterung bzw. Beschädigung in Rechnung gestellt.

 

10. Zahlungsverzug

Bei bestehendem Zahlungsverzug trotz erfolgter Zahlungserinnerung und verstreichen einer 14-tägigen Frist, wird der Mahnlauf eingeleitet. Die Bearbeitungsgebühr beträgt pro Mahnung € 9,00 weiters werden Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. ab Lieferdatum in Rechnung gestellt. Nach erfolgloser 3. (eingeschriebener) Mahnung tritt der Eigentumsvorbehalt in Kraft. Sollte dies nach zweimaligem Versuch nicht möglich sein wird ohne weitere Verständigung der Rechtsweg beschritten. Zahlungen werden zuerst auf entstandene Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das rückständige Grundgeschäft angerechnet. VENDOR ist berechtigt sämtliche  entstehenden Kosten und Spesen zu verrechnen und aus dem Titel Schadenersatz, tarifmäßige Inkasso- und Rechtsanwaltskosten sowie Gerichtsgebühren für die Einbringlichmachung der Forderung ersetzt zu verlangen. Im Falle einer gerichtlichen, finanzbehördlichen oder verwaltungsbehördlichen Pfändung, ist der Kunde verpflichtet, VENDOR unter Angabe von Name, Anschrift und Vertreter der betreibenden Partei, des Exekutionsgerichtes, sowie Geschäftszahl und Datum der Exekutionsbewilligung und Datum der Pfändung zu verständigen. Der Kunde haftet VENDOR für jeden aus einer Verletzung dieser Verständigungspflicht erwachsenden Schaden, aber auch für außergerichtliche oder gerichtliche Kosten eines Exszindierungsverfahrens laut Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltstarifgesetz.
 
 

11.Gewährleistung und Haftung

Produkteigenschaften, die einschlägigen technischen Normen oder Herstellerangaben entsprechen, erfüllen jedenfalls das Erfordernis der ausdrücklich zugesagten oder üblicherweise zu erwartenden Eigenschaften und Leistungsmerkmale. Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche sind durch einen entsprechenden Kaufbeleg nachzuweisen. VENDOR weißt ausdrücklich darauf hin, dass die  Garantieansprüche für ausgetauschte oder instandgesetzte Teile bis zum Ablauf der ursprünglichen Garantie des Gerätes reicht. Danach gelten die Mindestbestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. VENDOR weist ausdrücklich darauf hin, dass sich der Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch ausschließlich auf die bei VENDOR erworbenen Komponenten erstreckt. inkompatible bzw. nicht funktionierende vom Kunden installierte Software oder Treiber fallen nicht in die Garantie- bzw. Gewährleistung des Gerätes ebenso wenn das Garantiesiegel beschädigt ist, da angenommen werden muss, dass ein technisches Problem durch Eingriffe von nicht autorisierten Personen verursacht wurde, eine Behebung dieser Mängel ist somit kostenpflichtig.
 
Als Unkostenvergütung betreffend Feststellung der Fehlerursache von Geräten werden € 39,-- für einen Kostenvoranschlag verrechnet. Dieser wird bei Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch sowie im Falle einer Reparatur oder Instandsetzung nicht verrechnet. Die Garantiebestimmungen richten sich nach den jeweils produktbezogenen Angaben der Hersteller. VENDOR weist darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um eine Zusage des jeweiligen Herstellers handelt, aus der für VENDOR keine Verpflichtung für kostenlose Servicetätigkeit oder Zurverfügungstellung  von Leihgeräten erwächst. VENDOR ist jedoch gerne bereit gegen Verrechnung des tatsächlichen Aufwandes bei der Abwicklung der Herstellergarantie Hilfestellung zu geben.
 
VENDOR übernimmt keine Haftung, wenn während der Instandsetzung bzw. Reparatur von Geräten weitere nicht in Zusammenhang mit der Reparatur stehende Defekte auftreten. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden, diesbezüglich keine wie immer gearteten Schadenersatzansprüche zu stellen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Übergabe der Waren. Kunden, welche nicht Verbraucher im Sinne § 1 Abs 1 Z 2 KSchG sind, haben Beanstandungen offensichtlicher Mängel bzw. Fehlbestände unverzüglich, jedoch spätestens sieben Tage ab Übernahme der Ware schriftlich anzuzeigen und versteckte Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Feststellung anzuzeigen, wobei diese Anzeige noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zu erfolgen hat. Der Ersatz für Mangelfolgeschäden, sonstige unmittelbare Schäden und Verluste oder entgangenen Gewinn aufgrund mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden sowie eventuelle Ersatzansprüche gegen den Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz werden dadurch nicht beschränkt.

VENDOR übernimmt keine Haftung für Datenverluste jeglicher Art während der Reparatur, Überprüfung, Veränderung der Konfiguration oder Wartung sowie daraus resultierender Folgeschäden. Der Kunde ist auch als Verbraucher verpflichtet, vor Übergabe bzw. zur Verfügungstellung des Gerätes an VENDOR oder einem seiner Mitarbeiter für eine ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen. Gewährleistungsansprüche sind sowohl von Unternehmern als auch von Verbrauchern jedenfalls ausgeschlossen, wenn vom Kunden oder in dessen Auftrag von wem auch immer vor Übergabe der mangelhaften Ware an VENDOR an Komponenten manipuliert wurde oder diese geöffnet bzw. verändert wurden.
 
VENDOR kann sich von allenfalls bestehenden Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages und auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie gleichwertige ausgetauscht bzw. von der Pflicht zur Gewährleistung durch angemessene Preisminderung auch dadurch, dass in angemessener Frist in einer für den Kunden zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachgetragen wird. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass VENDOR keine eigene Software entwickelt, sondern ausschließlich Standardsoftware anderer Hersteller vertreibt. Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, dass derartige Standardsoftware in Ansehung der unterschiedlichen Anwendungsmöglichkeiten, der unterschiedlichen Kompatibilität und in Ansehung des technischen Fortschrittes nicht 100%ig fehlerfrei ausgeliefert werden, sondern dem beabsichtigten Verwendungszweck nur weitgehend entsprechen kann. Die Haftung für Folgeschäden sowie Schäden an anderen als von VENDOR gelieferten körperlichen oder unkörperlichen Sachen nach dem Produkthaftgesetz ist ausgeschlossen, soweit es sich beim Kunde nicht im einen Konsumenten im Sinne des KSchG handelt.
 
Weitergehende Schadenersatzansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer, insbesondere Ansprüche aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung und aus dem Verlust von Daten und Informationen sind ausgeschlossen, soweit dem nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen. Bei Bestellung lizensierter Software von Dritten, bestätigt der Kunde die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Public-Domain Software oder Shareware ist auf der Verpackung als solche bezeichnet und es wird hierfür keine wie auch immer geartete Gewähr oder Haftung übernommen. Auch bei als Public-Domain oder Shareware gekennzeichneter Software ist der Kunde zur Einhaltung der Nutzungsbestimmungen und allfälliger Lizenzregelungen verpflichtet und hat VENDOR gegen Inanspruchnahme aus einem Verstoß dagegen schad- und klaglos zu halten. Die Weitergabe von Software an Dritte – auch als Kopie – und deren kurzfristige Überlassung ist in jedem Fall untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, bei einem Zuwiderhandeln gegen dieses Verbot, insbesondere auch nur kurzfristige Überlassung oder Weitergabe im Falle einer Inanspruchnahme von VNEDOR aus welchem Rechtstitel auch immer, VENDOR schad- und klaglos zu halten.
 
 
 

12. Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge

Wenn der Kaufvertrag unter ausschließlicher Zuhilfenahme fernkommunikationstauglicher Mittel, wie in § 5a Abs 2 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) beschrieben, zustande kommt, kann der Verbraucher seine Bestellung innerhalb von sieben Werktagen, wobei Samstag nicht als solcher zählt, ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail, Brief, Fax) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des schriftlichen Widerrufs an:
    
      VENDOR
      Franz Gruber
      Mitterau 4
      3385 Prinzersdorf
      e-mail: office@vendor.at
 
Vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen sind folgende Geschäftsfälle:

Kaufverträge über Produkte, die nach Kundenspezifikationen individuell konfiguriert werden und eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Im Besonderen PC-Systeme und Notebooks.Kaufverträge, bei denen an die erworbenen Waren auch Dienstleistungen gekoppelt sind (z.B. Installation von bei VENDOR erworbener Software auf ebenfalls bei VENDOR gekauften PC-Systemen). Dienstleistungsverträge, mit deren Ausführung bestellungsgemäß dem Verbraucher gegenüber innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird. Kaufverträge über Software, sofern bei den gelieferten Waren das Verschlusssiegel geöffnet wurde.

Im Fall des wirksamen Widerrufs sind beiderseits empfangene Leistungen Zug um Zug zurückzustellen und gegebenenfalls entstandener Nutzen zurückzuerstatten. Kann der Verbraucher die empfangene Ware nicht, nur teilweise oder in verschlechtertem Zustand zurückgeben, muss er Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa in den Geschäftsräumlichkeiten von VENDOR möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Der Verbraucher kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie sein Eigentum in Betrieb nimmt und alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigen kann. Es gilt nach § 5g Abs 2 KSchG als vereinbart, dass der Verbraucher die Kosten des Rücktransports, unabhängig vom Wert der Sache, zu tragen hat, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Die bereits erbrachten und somit endgültig nicht der Wandlung unterliegenden Dienstleistungen vermindern entsprechend den zur Rückerstattung an den Kunden gelangenden Kaufpreis bzw. werden dem Kunden bei Annahmeverzug in Rechnung gestellt und als offene Forderung behandelt.

 

      A-Ware: komplett, Siegel unverletzt, unbenutzt, unbeschriftet (Rückerstattung 100%)
      B-Ware: komplett, Siegel verletzt, geöffnet, Nutzungsspuren (Rückerstattung 50% bis 70%)
      Software-Datenträger: keine Rücknahme nach Entsiegelung möglich (keine Rpckerstattung)
                         

 

13. Vor-Ort-Service

Vor-Ort-Service-Deklarationen sind Zusagen der Hersteller bzw. der Lieferanten. In diesem Fall ist die beanstandete Ware nicht bei VENDOR zu reklamieren oder an VENDOR zu retournieren. Diese Leistungen werden ausschließlich vom jeweiligen Hersteller selbst auf dessen Kosten und Risiko durchgeführt.
 

 

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Sofern der Kunde nicht Verbraucher im Sinne § 1 Abs 1 Z 2 KSchG ist,  ist  der  Gerichtsstand  für  alle  Streitigkeiten  im  Zusammenhang  mit  der vorliegenden Geschäftsbeziehung St. Pölten.
 

15. Datenschutz

Kundendaten werden seitens  VENDOR elektronisch erfasst und verarbeitet. Im Zuge der Geschäftsbeziehung bekanntgegebene persönliche Daten werden vertraulich behandelt. VENDOR nützt die Daten für die Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen sowie zur Kommunikation mit dem Inhaber der erfassten Daten über Bestellungen, Produkte und erbrachte oder zu erbringende Dienstleistungen. Die Daten werden an Dritte nur in notwendigem Ausmaß weitergegeben, wenn es für die Erbringung technischer, logistischer oder anderer Dienstleistungen im eindeutigen Kundeninteresse notwendig ist. Personenbezogenen Daten werden auf Antrag der Kunden in der Kundendatei von VENDOR gelöscht.
 

 

16. Verschiedenes

Sollten einzelne Bestimmungen der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch der übrige Vertragsinhalt nicht berührt. Der Kunde verpflichtet sich für diesen Fall einer Regelung zuzustimmen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und ihrer Intention nach am nächsten kommt. VENDOR ist berechtigt, Verpflichtungen teilweise oder ganz durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, Änderungen der angegebenen Rufnummer, Änderung seiner Adresse (bzw. Geschäftsanschrift, Sitzverlegung) sowie der Rechtsform umgehend anzuzeigen. Gibt der Vertragspartner Änderungen nicht bekannt, gelten rechtlich bedeutsame Erklärungen von VENDOR als zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse erfolgte.
 

 

17. Werkverträge

Für über den gewöhnlichen Handel mit Waren hinausgehende Leistungen, insbesondere Dienstleitungen und sonstige Arbeiten seitens VENDOR, ebenso auch Werkverträge gelten folgende zusätzliche Bestimmungen:

VENDOR hat den Kunden bei der Installation von Hard- oder Software bzw. Netzwerksystemen ausdrücklich über die richtige Verwendung der Anlagen aufgeklärt. VENDOR verpflichtet sich, Anlagen nur nach dem Stand der Technik zusammenzustellen bzw. in Betrieb zu nehmen und haftet für die richtige Auswahl der Komponenten. VENDOR haftet aber nicht für jene Mängel, die dadurch entstehen, dass die Anlagen unsachgemäß verwendet werden, insbesondere dann, wenn durch den Kunden eigenmächtig oder mittels Auftrags an Dritte Veränderungen an der installierten Anlage vorgenommen werden.

Bei Mängeln infolge von Werkaufträgen sind grundsätzlich die Bestimmungen des ABGB anzuwenden und ist zunächst – grundsätzlich – eine Reparatur vorzunehmen. Wird der Mangel nicht durch VENDOR verursacht, insbesondere bei unsachgemäßer Verwendung einer Anlage durch den Kunden – wie zum Beispiel Verwendung nicht passender Komponenten oder unrichtiger Stromversorgung – ist das Recht des Kunden auf Wandlung ausgeschlossen. Behauptet ein Kunde nach bereits erfolgter erster Behebung des Mangels durch VENDOR das weitere Bestehen dieses Mangels, so hat er zu beweisen, dass der Mangel tatsächlich in der Sphäre von VENDOR liegt.
 
 
 Loosdorf, 01.02.2018